Ganzheitliche Beratung für Ihre rechtlichen Belange
HSP RECHT Bremen & Düsseldorf bietet ein breites Feld an Beratungsleistungen für Ihre unternehmerischen und privaten Belange. So betreuen wir Sie ganzheitlich, zuverlässig und vorausschauend, um Ihnen zu helfen, den Anforderungen moderner Unternehmensentwicklungen und Lebensabschnitte sicher zu begegnen.
Wir hoffen, Sie mit unserem Leistungsangebot überzeugen zu können, und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Rechtsberatung
Wir bieten qualifizierte und engagierte außergerichtliche Rechtsberatung und gegebenenfalls gerichtliche Interessenvertretung vor allen deutschen Gerichten (ausgenommen der Bundesgerichtshof in Zivilsachen).
Dabei stimmen wir uns eng mit unseren Mandanten ab, denn nicht immer ist die streitige Auseinandersetzung (wirtschaftlich) die sinnvollste.
Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen, Selbständige und Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Institutionen (Vereine etc.).
Vorrangig beraten wir in folgenden Rechtsbereichen:
Notar Florian Würzburg
Notar Florian Würzburg steht Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Notarinnen und Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien.
Sie sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.
Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
Darüber hinaus nehmen sie Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.
Seiner öffentlichen Aufgabe und Funktion für das Gemeinwesen entsprechend darf der Notar seine Amtstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern; er hat also jedem Rechtsuchenden mit seiner Urkundstätigkeit zur Verfügung zu stehen.
Webakte
Akteneinsicht rund um die Uhr. Nutzen Sie unsere Webakte, um stets Zugriff auf Ihre Dokumente zu haben.